Hausärztliche Praxis Lena Allert | Steimbke

Vorsorge

Vorsorge
© Hausärztliche Praxis Lena Allert

Ihrer Gesundheit zuliebe, empfehlen wir die regelmäßige Durchführung der folgenden Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Wenn Sie das genannte Lebensalter erreicht haben, werden die Kosten dieser Untersuchungen von der Krankenkasse übernommen.

Einige Krankheiten entwickeln sich schleichend und ohne erkennbare Vorzeichen, daher raten wir zu dem regelmäßigen Check-up. Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie alle drei Jahre Anspruch auf einen Gesundheits-Check. Diese Vorsorgeuntersuchung dient dazu, Ihren Gesundheitszustand zu erfassen und mögliche Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Der dreijährige Check beinhaltet eine sorgfältige Untersuchung, die Bestimmung der Laborparameter Cholesterin und Blutzucker, sowie eine Urinprobe. Zu einem großen Teil unterstützen die Krankenkasse Ihr Bestreben zum Gesundheitserhalt mit besonderen Vorteilen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Männlichen Patienten ab dem 45. Lebensjahr empfehlen wir die jährliche Krebsvorsorge. Ab dem 55. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf eine zweijährliche Stuhluntersuchung (FOBT), bei der im Rahmen der Darmkrebsvorsorge nach unsichtbarem Blut im Stuhl geschaut wird.

Wenn Sie als neuer Patient in unsere Praxis kommen, werden wir in einem Vorgespräch Ihre persönliche Krankengeschichte und erblichen Vorbelastungen erfragen. Daraus erkennen wir, ob es ratsam ist, weitere medizinische Untersuchungen als die oben genannten bei Ihnen vorzunehmen.

Gerne sprechen wir mit Ihnen über ergänzende individuelle Gesundheitsleistungen - im Rahmen des "Gesundheits-Checks" - die in der Regel leider nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden:

  • Ultraschall des Bauches
  • Belastungs-EKG
  • Immunologischer Stuhltest
  • PSA-Wert-Bestimmung bei Männern (Früherkennung Prostatakrebs)

Informationen über Sinn, Inhalt und Kosten dieser Untersuchungen erhalten Sie in unserer Praxis. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Hautkrebs-Screening

Unsere Praxis gehört zu den qualifizierten Praxen, die das sogenannte Hautkrebs-Screening durchzuführen können. Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre einen Anspruch auf diese Methode der Hautkrebs-Früherkennung (Kosten übernimmt die Krankenkasse). Hierbei wird die Hautoberfläche sorgfältig anhand von hellem Licht nach verdächtigen Veränderungen untersucht.

Impfungen

Grundsätzlich zählen Impfstoffe zu den verordnungspflichtigen Medikamenten, das heißt, sie müssen immer von einem Arzt verschrieben werden. Sprechen Sie zuerst mit uns über mögliche Impfpläne. Bringen Sie dazu auf jeden Fall Ihren Impfpass mit.

Die Kosten für die meisten empfohlenen Schutzimpfungen und Impfungen in Sonderfällen werden von den Krankenkassen getragen. Dies gilt in der Regel für Masern, Mumps, Röteln, Tollwut und einige mehr. Die Kostenübernahme für die neu empfohlenen Standardimpfungen durch die Krankenkassen ist noch nicht einheitlich geregelt. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse bitte nach, ob die Kosten übernommen werden. Dies gilt insbesondere für Impfungen gegen Meningokokken und Pneumokokken.

Schutzimpfungen, die aufgrund von Auslandsreisen notwendig sind, werden nicht von den Krankenkassen bezahlt. In diesem Fall klären wir Sie über entstehende Kosten auf.

Vorsorge-Impfungen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt Menschen ab 60 Jahren, zusätzlich zur Grippeimpfung, die einmalige Impfung gegen Pneumokokken. Diese Bakterien können schlimmstenfalls eine lebensgefährliche Lungenentzündung auslösen.

Pneumokokken-Impfung

Für chronisch Kranke, darunter Asthmatiker, Menschen mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD), Diabetes oder Herzerkrankungen, wird der Impfschutz gegen Pneumokokken-Erkrankungen ebenfalls empfohlen. Die Impfung kann an einem Arzttermin zusammen mit der Grippeimpfung durchgeführt werden. Verabreicht wird jeweils ein Impfstoff an zwei unterschiedlichen Injektionsstellen. Bei den oben genannten Personengruppen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten!

Masern-Impfung

Angesichts steigender Masernfälle in Deutschland, empfehlen wir Frauen und Männer, die nach 1970 geboren sind, zweimal im Leben eine Impfung gegen Masern. Warum diese Impfung für Sie wichtig sein könnte, erläutern wir Ihnen gerne persönlich. Auf Wunsch, überprüfen wir Ihren Impfstatus - bitte bringen Sie dafür Ihren Impfpass mit.

Langzeitblutdruck-Messung

Wenn die punktuelle Blutdruckmessung nicht ausreicht, um eine klare Diagnose zu stellen, kann eine Langzeit-Blutdruckmessung sinnvoll sein. Dafür wird Ihnen für 24 Stunden eine Oberarmmanschette angelegt. In bestimmten Intervallen, sowohl am Tag wie auch in der Nacht, pumpt sie sich auf und Ihr Blutdruck wird automatisch gemessen. Die Werte werden auf einem kleinen Aufnahmegerät gespeichert. Aus 40 bis 60 Messungen erstellen wir anschließend ein Blutdruckprofil.

Langzeit-EKG

Herzrhythmusstörungen treten manchmal nur gelegentlich auf, daher erfolgt mittels LZ-EKG die EKG-Aufzeichnung in der Regel über 24 Stunden. Die zu tragenden leichten Rekorder sind mit dünnen Klebeelektroden mit dem Körper verbunden, die Aufzeichnung erfolgt über kleine Speicherkarten oder direkt im Gerät. Die in der Praxis erfolgte Auswertung erlaubt Aussagen über die Herzfrequenz und über die während des Aufzeichnungszeitraumes aufgetretenen Herzrhythmusstörungen.

Belastungs-EKG

Mit dem oben aufgeführten Ruhe-EKG zeigt sich die Durchblutung des Herzens in Ruhe. Beim Belastungs-EKG erfolgt die EKG-Aufzeichnung unter Belastung ihn sitzender Position auf dem Fahrrad unter zunehmender Steigerung der Belastungsstufen.

Während der Belastung können Durchblutungsstörungen, die in Ruhe nicht vorhanden sind, auftreten und erkannt werden. Auch Herzrhythmusstörungen, die Folge einer zugrunde liegenden Herzerkrankung sein können, können unter der Belastungssituation entdeckt werden.

Da während der gesamten Untersuchungsdauer eine kontinuierliche Blutdruckmessung erfolgt, kann ein belastungsabhängiger Bluthochdruck entdeckt werden. Bei bereits bestehender medikamentöser Bluthochdrucktherapie kann die Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

error Hinweis für gesetzlich und privat versicherte Patienten

Wir behandeln sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten. Einige Leistungen werden jedoch nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Natürlich informieren wir Sie hier von Fall zu Fall und klären Sie über entstehende Kosten auf.

 
expand_less